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Description - Empirische Revolutionsforschung by Klaus von Beyme

1. Die Lehre vom Widerstandsrecht Die Theorie der Revolution ist ein verh�ltnism��ig sp�tes Produkt der Neuzeit, obwohl es �quivalente in der politischen Theorie seit den Grie- chen gab. Das Wort revolutio tauchte bereits in der Sp�tantike auf, hatte aber bis an die Wende der Neuzeit �berwiegend einen naturwis- senschaftlichen, genauer physiko-politischen Sinn (Rosenstock-Huessy). Am bekanntesten wurde der Begriff durch das Werk von Nikolaus Ko- pernikus De revolutionibus orbium coelestium (1543). In der politischen Theorie der Antike sprach man �berwiegend von Aufstand (stasis). �qui- valente moderner Revolutionstheorie fanden sich vor allem unter zwei Formen: 1. In der Lehre vom Verfassungswandel 2. In der Lehre vom Widerstandsrecht a) Lehre vom Verfassungswandel Die Idee des Kreislaufs von Verfassungen, und die st�ndige Entartungs- gefahr guter Verfassungen lie� die Revolutionstheorie bei Aristoteles weniger zu einer detaillierten Untersuchung der Gr�nde f�r Aufst�nde werden, als zu Handweisungen f�r die Herrschenden, wie Aufst�nde zu vermeiden seien. Als Gr�nde f�r Aufst�nde (Politik 1302a) nennt Aristo- teies vor allem zwei: Unterprivilegierte k�nnen sich emp�ren, um Gleich- berechtigung zu erlangen, Eliten hingegen, um eine Mehrberechtigung, von der sie glauben, da� sie ihnen zusteht, zu erlangen oder wiederherzustel- len. �konomische Motive spielen eine Rolle, sind aber vor allem bei den Eliten nach Aristoteles nicht die entscheidenden. Die Unterprivilegierten nehmen nicht selten Ungleichheit des Besitzes zum Anla� des Aufruhrs, die besseren M�nner hingegen tun es �berwiegend wegen politischer Ehren (Politik 1266b). Als Strategie zur Vermeidung von Rebellionen empfahl Aristoteies vor allem: 1.

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